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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Audiorent Veranstaltungstechnik

Miet- und Werkvertragsbedingungen

Unsere Leistungen sowie unser Mietmaterial unterstehen den nachstehenden Bedingungen. Abweichende oder ergänzende Bestimmungen sind nur gültig, wenn sie vorgehend schriftlich vereinbart werden.

Angaben zu Offerten und Aufträgen

Unsere Offerten sind freibleibend. Bis zur Erteilung eines Auftrages behalten wir uns eine anderweitige Vermietung vor. Alle Vereinbarungen werden für uns erst mit unserer schriftlichen Bestätigung bindend. Ein Auftrag gilt als bestätigt, sobald die gegenseitige Willensäusserung ausgesprochen wurde. Somit ist eine Bestätigung auch ohne Unterschrift des Mieters bindend. Sollte die Auftragsbestätigung nicht vom Kunden gewünscht worden sein, liegt es in seiner Verantwortung, dieses Missverständnis zu klären.

Rücktritt vom Auftrag

Der Rücktritt von einem erteilten Auftrag oder allfällige Teilannullationen haben schriftlich zu erfolgen. Die dabei entgangenen Einnahmen werden von Audiorent Veranstaltungstechnik wie folgt in Rechnung gestellt: Annullation bis 12 Monate vor Mietbeginn 30 % der Auftragssumme; Annullation bis 6 Monate vor Mietbeginn 50 % der Auftragssumme; Annullation bis 2 Monate vor Mietbeginn 75 % der Auftragssumme; weniger als 2 Monate vor Mietbeginn 90 % der Auftragssumme; einen Tag vor Mietbeginn 100 % der Auftragssumme. Auf wetterabhängige Annullationen können wir keine Rücksicht nehmen. Werden uns kreditmindernde Umstände des Mieters bekannt oder kommt dieser seinen bisherigen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nach, sind wir berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten.

Mietdauer und Preise

Die Mietpreise verstehen sich pro Tag bei Selbstabholung ab Audiorent Veranstaltungstechnik 9205 Waldkirch. Angefangene und/oder weitere Tage gelten als volle Tage und werden mit 50 % vom Grundpreis berechnet. Bei längerer Mietdauer gelten die Preise gemäss spezieller Vereinbarung. Preisänderungen bleiben vorbehalten. Etwelche Lieferungen werden nach Gewicht und Lieferort berechnet, weitere Leistungen nach Aufwand. Unsere Rechnungen sind rein netto ohne Abzug, innert 10 Tagen zu begleichen, sofern keine anderen Zahlungskonditionen im Auftrag vereinbart wurden. Neukunden bezahlen den Mietpreis bei Übergabe der Mietware in bar.

Mietgegenstände

Beim Mietmaterial handelt es sich um gebrauchte Ware. Auf Wunsch können Sie die Ware bei uns im Lager besichtigen. Die Mietgegenstände werden von uns gewartet und werden funktionstüchtig an den Kunden ausgeliefert. Diese sind auch wieder so zurückzubringen. Werden die Mietgegenstände nicht ordnungsgerecht zurückgebracht, wird die Reparatur oder der Ersatz der Geräte dem Kunden in Rechnung gestellt. Sehr starke Verunreinigungen, welche vom Kunden verursacht wurden, werden nach Aufwand verrechnet. Defekte oder Funktionsstörungen während dem Gebrauch des Mietmaterials können nicht ausgeschlossen werden. Audiorent Veranstaltungstechnik übernimmt keine Haftung für allfällig daraus entstehende Folgeschäden, insbesondere Ertragsausfälle und Vermögenseinbussen.

Transport durch Audiorent Veranstaltungstechnik

Wir werden unser Möglichstes tun, um Ihren Termin einzuhalten. Eine frühzeitige Bestellung ist deshalb immer wichtig. Wir behalten uns vor, bei Unfall, Krankheit, Maschinendefekten oder anderen Fällen höherer Gewalt, die Lieferfristen zu verlängern. Kann der gewünschte Liefertermin nicht eingehalten werden, werden Sie nach Möglichkeit durch uns benachrichtigt. Konventionalstrafen für Lieferfristüberschreitungen aus den oben erwähnten Gründen werden nicht anerkannt. Falls eine kurzfristige Lieferung oder ein Abtransport an den gewünschten Daten nicht mehr möglich ist, versuchen wir, Ihnen eine Alternative anzubieten. Allfällig daraus entstehende Mehrkosten sind durch den Mieter zu tragen.

 

Grundsätzlich liefern wir vor das Gebäude (Bordsteinkante). Lieferungen ins Gebäude oder bei einer grösseren Distanz (mehr als 10-15 m) ab Fahrzeug werden nach Aufwand in Rechnung gestellt. Diese Information ist vor Lieferbeginn dem Vermieter mitzuteilen. Bei vereinbarter Anlieferung oder Abholung der Mietgegenstände hat der Kunde dafür zu sorgen, dass er oder ein von ihm Bevollmächtigter zum vereinbarten Termin am Ort der Anlieferung oder Abholung anwesend ist. Ist dies nicht der Fall, ist Audiorent Veranstaltungstechnik berechtigt, die Mietgegenstände am Ort der Anlieferung zu hinterlassen. Der Kunde erkennt in diesem Fall die ordnungsgemässe und vollständige Lieferung an. Die Mietgegenstände sind nach Ende der Mietzeit vom Mieter abholfertig und zugänglich bereitzustellen.

Haftung für die Mietsache

Die Miete beginnt mit Entgegennahme des Mietmaterials. Der Mieter haftet während des Mietzeitraums für alle Schäden und Verluste. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte, unsachgemässer Transport, falsche Handhabung oder höhere Gewalt (Brand, Sturm, Unwetter, Hagel, Wasser, Einbruch, Diebstahl, Aufruhr, Krieg, Vandalismus oder Terrorismus) verursacht werden. Allfällige Folgeschäden, insbesondere Ertragsausfälle und Vermögenseinbussen, als Folge von unsachgemässer Handhabung oder von Verlusten der gemieteten Sache, werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

Versicherung

Eine allfällig notwendige Haftpflicht-, Diebstahl, Elementarschaden- oder Randalierungsversicherung ist durch den Mieter abzuschliessen.

Personenschutz

Der Kunde ist selbstverantwortlich im Schadenfall. Die Geräte dürfen nur mit einem Fehlerstromschutzschalter (FI) verwendet werden.

Ersatzlampen

Mitgelieferte Ersatzlampen dürfen bei Bedarf eingesetzt werden, jedoch müssen die defekten Lampen zurückgebracht werden, ansonsten werden die fehlenden Lampen verrechnet.

Eigentum

Das Mietmaterial bleibt in jedem Fall Eigentum der Audiorent Veranstaltungstechnik. Es kann weder veräussert, belehnt noch verpfändet werden. Das von Audiorent Veranstaltungstechnik vermietete Material darf nur zum vorgesehenen Zweck verwendet werden. Bei grösseren Bauten ist es ratsam, das Areal während der Montage- und Demontagezeit bewachen zu lassen. Die Kosten dafür hat der Mieter zu tragen.

Reklamationen

Reklamationen sind sofort nach Erhalt der Ware oder aber spätestens vor deren Gebrauch anzubringen. Fehlendes Material muss bei der Übergabe des Lieferscheins festgestellt werden. Ein unterschriebener Lieferschein bestätigt den vollständigen Erhalt der Ware. Spätere Reklamationen sind nicht mehr überprüfbar und können daher bei der Rechnungsstellung nicht berücksichtigt werden.

Verschiedenes

Als Gerichtsstand wird von beiden Parteien Waldkirch anerkannt. Im Übrigen gilt das Schweizerische Obligationenrecht im Allgemeinen und im Speziellen über den Miet- und Werkvertrag. Für Betreibungen halten wir uns an das Schuld-, Betreibungs- und Konkursgesetz. Der Mieter muss Volljährig und Unterschriftsberechtigt sein. Wir gehen davon aus, dass der Mieter mit dem Installieren und Betreiben von elektrischen Anlagen vertraut ist und allfällige Gefahren erkennt.

Waldkirch im Juni 2022

AUDIORENT Veranstaltungstechnik

Moos 1476  I  CH-9205 Waldkirch

Lager: Sonnenbühlstrasse 9  I  CH-9200 Gossau

+41 79 428 55 82
info(at)myaudiorent.ch

 

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